Mit
Datum vom 10.5.2013, zugestellt am 13.5.2013, hat das
Verwaltungsgericht Braunschweig die aufschiebende Wirkung der Klage
wiederhergestellt!
Das bedeutet, dass die Abschlußdemonstrationen des TDDZ Wolfsburg 2013 am 1. Juni wie geplant stattfinden kann!
Auch die Bewerbung der Demonstration kann wieder in vollem Umfang aufgenommen werden!
Unsere
Rechtsabteilung wird nunmehr das Urteil noch auf Feinheiten überprüfen
und gegebenenfalls von dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg nachbessern
lassen.
Theoretisch besteht auch die
Möglichkeit, dass die Stadt Wolfsburg vor das Oberverwaltungsgericht
zieht. Dem sehen wir aber gelassen entgegen! Das Urteil des
Verwaltungsgerichts Braunschweig ist in seinem Grundtenor eindeutig!
Ziel
eines Gangs zum Oberverwaltungsgericht könnte auch sein, einen
Zeitgewinn zu bekommen, um möglichst spät einen Auflagenbescheid
erlassen zu können, um dessen Überprüfung durch das Verwaltungsgericht
zeitlich zu erschweren.
Nach der
haltlosen Untersagung unserer Abschlußdemonstrationen und dem
Unterliegen vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig, besteht durchaus
die Gefahr, dass Oberbürgermeister Klaus Mohrs versuchen wird, unsere
Demonstration mit schikanösen Auflagen zu belegen.
Aber wir sind auf alle Eventualitäten eingerichtet! Zur Not wird ein Not- und Eildienst bei Gericht bestellt!
Mobilisiert
alle zum Tag der deutschen Zukunft (TDDZ) in Wolfsburg am 1.6.2013!
Bildet Reisegruppen und verfolgt die Informationen auf unserer
Netzseite!
Wir sehen uns auf der Straße!
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