Vorhergehende Kapital:
Teil I: Organisation und Telephon
Teil II: Facebook und Verschlüsselung
Teil III: Verfassungsschutz
Teil IV: Hausdurchsuchung
Teil V: Polizei
Achtung! Seit dem 22.06.2017 gelten andere Gesetze im Umgang mit der sogenannten Polizei. Bei Zeugenaussagen ist man nun verpflichtet bei der Polizei zu erscheinen!!!
Bullen haben nichts zu
entscheiden und sind nur ausführende Organe der weisungsbefugten Richter und
Staatsanwälte. Salopp gesagt sind Polizisten bessere Laufburschen der Legislative.
Daher sprechen wir niemals mit der Polizei, sie hat eh‘ nichts zu entscheiden. Es
gibt nichts, aber auch gar nichts, was wir mit den Feinden des freien
Deutschlands zu besprechen hätten. Und man komme nicht auf den irren Gedanken,
mit den Bullen Katz und Maus zu spielen, zu denken, man könne sie aushorchen.
Das sind perfekt geschulte Personen, eiskalt würden sie Dich über die Klinge
springen lassen, wenn es ihren Zielen und Vorteilen dienlich ist. Die haben nur
ihre eigene Karriere im Kopf. Auch wenn der Beamte so tut, als wäre er „menschlich“
in Ordnung, das ist nur vorgespielt. Er führt nur seine Aufgabe aus und spielt
eine vorgegebene Rolle: Dir etwas anzuhängen. Das Ziel der Polizei ist immer Dich zu belasten und nicht zu
entlasten! Auch wenn er eine Fahne Deiner Fußball-Lieblingsmannschaft im Dienstzimmer hängen hat. Ihn bringt es karrieremäßig nur weiter, wenn er Dir irgendetwas
anhängen kann. Mitleid ist hier also völlig fehl am Platze. Mitgefühl haben wir
nur mit unschuldigen Opfern, nicht mit den Tätern! Mitgefühl haben wir mit den
Opfern von Fremdenterror, mit unschuldigen, vergewaltigten deutschen Frauen und Kindern,
ausgeraubten Omas und anderen bedrängten Landsleuten. Nicht aber mit den
Hilfskräften dieses Regimes. Es sind erwachsene Menschen, die bewußt für die
Zerstörung unserer schönen Heimat arbeiten, also behandeln wir sie auch als
das, was sie sind: Die Feinde der Freiheit unseres Vaterlandes!
Die Polizei hat in diesem System die
Aufgabe zugewiesen bekommen, den aktiven nationalen Freiheitskämpfer zu
verunsichern und zu behindern. Das funktioniert aber nur bei denen, die keinen
festen Stand und kein reines Gewissen haben.
Die Polizei wird nur auf Weisung
der Staatsanwaltschaft tätig. Die Staatsanwaltschaft ist, im Zusammenspiel mit
den herrschenden Politikern, die treibende Kraft hinter den Ermittlungen gegen
nationale Freiheitskämpfer. Bullenwische sind daher völlig zu ignorieren, falls
die Polizei Dich anschreibt. Nur den Einladungen der Staatsanwaltschaft muß man Folge
leisten. Die Polizei ist ein ausführendes Organ, etwas selbständig anzuordnen,
ist Amtsanmaßung. Laßt Euch davon nicht ins Bockshorn jagen. Diese
Obrigkeitshörigkeit, welche meistens anerzogen ist, gewöhnt man sich am besten
schnellstens und gründlich ab. Die Behörden bilden sich zwar ein, das wir ein
schlechtes Gewissen bekommen und ihren Einladungen Folge leisten, da sie hoffen,
daß wir die Gesetzlage nicht kennen. Sie nennen das „Verfolgungsdruck“, wir
nennen es staatlichen Terror von nationalen Freiheitskämpfern und Dissidenten. Gedanklich
zeigen wir ihnen daher nur einen ausgestreckten Mittelfinger, mehr nicht. Nur
Menschen mit schlechtem Gewissen oder Verbrecher reagieren darauf, ein reines
Herz lacht über diese Anmaßung und überlegt sich Gegenmaßnahmen. Wenn sie es
gar zu dolle übertreiben, überlegen wir uns zum Beispiel eine
Dienstaufsichtsbeschwerde, oder eine Anzeige wegen übler Nachrede, oder eine
wegen haltloser Unterstellungen. Es gibt viele Wege, die nach Rom führen. Ebenso
viele, die vielleicht zu einer Einstellung des Verfahrens führen. Rede mit
Deinem Anwalt darüber.
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