Eine Hetzpropaganda gegen nationale Dissidenten par excellence ist das Getue um den Brandanschlag gegen ein Türkenhaus vor zwanzig Jahren in Mölln. Wenn man das so liest, kann man nur wütend und hassig werden über die Scheinheiligkeit und Verschlagenheit dieser marxistischen Scheindemokratie mit all ihren Speichelleckern. Hier der Bericht von
Am heutigen Tage jährt sich der Anschlag auf ein von
Türken bewohntes Haus in Mölln zum 20. Mal. Die Medien tun so, als ob es
eine unbestreitbare Tatsache sei, daß „Rechtsradikale“ das Verbrechen
begangen hätten. Sie profitieren davon, daß viele der damaligen
Tatsachen in Vergessenheit geraten sind. Deshalb wollen wir die
Erinnerung nun ein wenig auffrischen.
Noch am Abend des Brandes kam es zu ersten linken Demonstrationen,
die sich schnell zu einer Massenhysterie ausweiteten. Neonazis mussten
es gewesen sein. Beweise für diese Behauptung hatte man nicht, aber das
war egal. Eine gigantische Kampagne gegen Rechts setzte ein. Auch das
Ausland stand Kopf.
Die israelische Regierung verlangte von der Bundesregierung,
bestehende Gesetze in aller Schärfe anzuwenden und gegebenenfalls neue
zu erfinden. Die Türkei forderte, Deutschland solle Neonazis besser
bekämpfen – und Kurden, wenn man schon mal dabei war. Die türkische
Zeitung Bugün titelte in 10 Zentimeter hohen Lettern: „Deutsches
Schwein!“ „Gestern haben sie Juden und Demokraten verbrannt, heute gehen
sie auf Türken los.“ Türkische Unternehmer drohten mit Steuerboykott.
In Schleswig-Holstein wurden alle Flaggen auf Halbmast gesetzt. Als
ständige Übung auch für deutsche Mordopfer hat sich das leider nicht
durchgesetzt. Der evangelische Bischof für Holstein-Lübeck Kohlwaage
rief die Christen Nordelbiens auf, brennende Kerzen in die Fenster zu
stellen. Von der Landesregierung wurden 50.000 D-Mark Belohnung zur
Ergreifung der Täter ausgesetzt. Man hatte sich so auf einen
rechtsradikalen Anschlag festgelegt, daß alles andere extrem peinlich
geworden wäre.
Ein Beispiel: Ein halbes Jahr später, am 18.06.1993,
berichtete die kürzlich erfreulicherweise eingegangene Lizenzzeitung
„Frankfurter Rundschau“ unter der Überschrift „Mahndemonstration im
Gallus fällt aus“ von einem Brand in einem von Ausländern bewohnten Haus
im Frankfurter Stadtteil Gallus. Sofort war eine Bürgerversammlung zum
Thema „Wie schützen wir unseren Stadtteil gegen rechtsradikale Angriffe“
einberufen worden. Unter der Führung des Pfarrers der örtlichen
Versöhnungsgemeinde liefen Gutmenschen Streife und schützten Moscheen.
Leider stellte sich dann heraus, daß eine Jordanierin das Gebäude
angezündet hatte. Die geplante Mahn- und Protestdemo mußte abgesagt
werden, denn schlimm ist ein Feuer nur, wenn Rechtsradikale es gelegt
haben.
Von denen fand sich in Mölln zunächst keine Spur. Stattdessen kam
heraus, daß der Sprecher der türkischen Opferhinterbliebenen, Faruk A.,
nicht direkt ein Heiliger war. Gegen ihn und seinen Bruder Ahmed sei
eine feste Akte angelegt worden, so lauteten Presseberichte, was
normalerweise nur bei Tätern erfolgt, gegen die innerhalb von 3 Jahren
wegen mehr als 10 Straftaten ermittelt wird. Gerüchte breiteten sich
aus, es könne sich auch um eine innertürkische Auseinandersetzung
handeln. Faruk A. beschwerte sich bitter, er sei von Polizisten nach
Mafiaverbindungen gefragt worden.
Linke und Medien wurden langsam nervös. Zu den Spekulationen,
rivalisierende Drogenbanden stünden hinter dem Verbrechen, wurde der
Schriftsteller Gabriel Laub am 26.11.1992 mit den Worten zitiert:
„Allein die Tatsache, daß wir in einem Klima leben, in dem Nazis so
etwas getan haben könnten, macht die Ereignisse schrecklich genug.“
Das sah verdammt nach Zurückrudern aus. Laub muß das schreckliche Klima übrigens nicht mehr ertragen. Er starb 1998, ganz ohne rechtsradikales Zutun.
Das sah verdammt nach Zurückrudern aus. Laub muß das schreckliche Klima übrigens nicht mehr ertragen. Er starb 1998, ganz ohne rechtsradikales Zutun.
Am 27.11.1992 erschien im Hamburger Abendblatt ein sehr kleinlauter
Kommentar aus der Feder eines Herbert Wessels, Überschrift: Was wissen
wir?
„Auch wenn die Morde auf ein ganz anders Konto als der rechten
gingen, blieben es Morde, vor deren Opfern wir uns verneigen,“ hieß es
da trotzig, und weiter: „Und es gäbe keinerlei Grund, die Abscheu und
Empörung, die Haß und Gewalt gegen Ausländer in diesem Land hervorrufen,
auch nur um ein Jota zu relativieren.“
Ratlos standen die Betroffenen mit ihren Kerzen auf der Straße herum.
Jetzt mussten aber rechte Täter her. Wann würde der Polizeiapparat
endlich liefern?
Er lieferte, wenn auch keine Sachbeweise. Fingerabdrücke am Tatort,
Spuren von Brandbeschleunigern an den Sachen der Verdächtigen, all das
gab es nie. Auch keine Zeugen.
Aber Geständnisse bekommt man immer, wenn man nur will. Der 19-jährige Lars C. und der 25-jährige Michael P., beide mit dem gewünschten rechten Hintergrund, wurden verhaftet und durch die Verhörmühle gedreht.
Aber Geständnisse bekommt man immer, wenn man nur will. Der 19-jährige Lars C. und der 25-jährige Michael P., beide mit dem gewünschten rechten Hintergrund, wurden verhaftet und durch die Verhörmühle gedreht.
Lars C. gab an, daß er während der Verhöre eine Augenbinde tragen
musste. Trotzdem brach er nicht zusammen und beteuert bis heute seine
Unschuld. Michael P wurde, wie er berichtete, erbarmungslosen
Dauerverhören unterworfen. 20-25 Stunden in 3 Tagen. Schließlich hielt
er den Druck nicht aus und unterschrieb alles, was man ihm vorlegte. Er
widerrief sofort, nachdem die Geständnisspezialisten von ihm abgelassen
hatten. Das nützte ihm aber überhaupt nichts. Er verlangte mehrfach nach
einem Rechtsanwalt, als er von der Polizei und später vom
Ermittlungsrichter vernommen wurde. Er bekam aber keinen. Linke
Organisationen hatten alle Rechtsanwälte Schleswig-Holsteins aufgerufen,
die Angeklagten nicht zu verteidigen. Der Aufruf wurde befolgt, bis P.
einen Pflichtverteidiger zur Seite gestellt bekam, der ihn zwei Mal
während der sechsmonatigen U-Haft besuchte. Angesichts einer
Mordanklage! Im Prozeß saß dieser Advokat meist untätig herum, so daß
sich Beobachter fragten, wann er denn endlich mit der Verteidigung
beginnen wolle.
Die Verhandlung selbst war eine Farce. Wer sich ein Bild davon machen
will, dem sei der Artikel „Eine Tat ohnegleichen“ von Gisela
Friederichsen empfohlen, der im „Spiegel“-Heft 22/1993 erschien und im
Internet zu finden ist.
Der bekannte Münchner Rechtsanwalt Rolf Bossi, der schließlich Lars
C. vertrat, legte sein Mandat nieder, da wegen des öffentlichen Drucks
eine Verteidigung aussichtslos sei.
Das Gericht sei entschlossen, seinen Mandanten zu verurteilen.
Das Gericht sei entschlossen, seinen Mandanten zu verurteilen.
Am 05.06.1993 schrieb das Hamburger Abendblatt: „Auch ohne Bossi hält
C. seine Version von einem unter Druck und Panik erfundenen Geständnis
durch. Seine Unerschütterlichkeit weckt bei dem einen oder anderen
Prozeßbeobachter die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung. Und wenn er es
wirklich nicht war?
Solche Zweifel fochten das Gericht nicht an, obwohl sich
herausstellte, daß ein 55-facher Brandstifter, der für seine Taten zu 8
Jahren Jugendstrafe verurteilt worden war, unmittelbar in der Nähe des
Tatorts wohnte. Einer der Anwälte wies darauf hin, daß es zwischen dem
Möllner Brand und den von diesem Kriminellen gelegten Feuern zahlreiche
Parallelen gab. In das Konzept der Justiz paßte das nicht, da der
Feuerteufel wohl unpolitisch war. Unschuldsvermutung hin oder her, man
brauchte eine Verurteilung nationaler Schuldiger.
Und sie wurde auch ausgesprochen. Lebenslänglich für P., die maximale Jugendstrafe für C.
Alles nur aufgrund eines unter dubiosen Umständen herausgepressten Geständnisses.
Man konnte schon froh sein, daß sich Faruk A. nicht mit seiner Forderung durchgesetzt hatte, Michael P. auf den elektrischen Stuhl zu setzen.
Alles nur aufgrund eines unter dubiosen Umständen herausgepressten Geständnisses.
Man konnte schon froh sein, daß sich Faruk A. nicht mit seiner Forderung durchgesetzt hatte, Michael P. auf den elektrischen Stuhl zu setzen.
Bis heute wissen wir nicht, wer den Brand wirklich zu verantworten
hat. Seit Mölln ist aber klar, wie weit die BRD-Justiz zu gehen bereit
ist, wenn politische Interessen im Spiel sind.
Wichtig war, daß alle jubelten, an deren Wohlwollen dem System
gelegen war. Die Türkei und die türkischen Lobbyverbände in Deutschland,
die Presse, die Parteien und nicht zuletzt der Nebenklägervertreter
Ströbele, dessen Auftreten die „Spiegel“-Journalistin Friedrichsen so
beschreibt: „Er ist nicht nur Vertreter der Nebenklage, er ist Ankläger
vom Scheitel bis zur Sohle. Die Lust, einmal anklagen zu dürfen, hat ihn
im Griff. Er schlürft die Bewunderung des jungen, jung machenden
Publikums im Saal. Noch einmal darf er kämpfen gegen den rechten Feind,
noch einmal bekennen.“
All dies lässt für den NSU-Prozeß gegen Beate Zschäpe und die anderen
Angeklagten nichts Gutes erwarten. Ein faires Verfahren schon gar
nicht.
Nachtrag: Am 23.12.1992 fanden Polizisten bei einer
Hausdurchsuchung einen Fernseher, einen Videorekorder und Schmuck aus
der Möllner Brandruine. Aasgeier hatten das Haus geplündert. Es waren
keine deutschen Neonazis. Sondern rumänische Asylanten.
Quelle: http://www.mupinfo.de