Samstag, 24. November 2012

20 Jahre Mölln – 20 Jahre Lügenpropaganda

Eine Hetzpropaganda gegen nationale Dissidenten par excellence ist das Getue um den Brandanschlag gegen ein Türkenhaus vor zwanzig Jahren in Mölln. Wenn man das so liest, kann man nur wütend und hassig werden über die Scheinheiligkeit und Verschlagenheit dieser marxistischen Scheindemokratie mit all ihren Speichelleckern. Hier der Bericht von MUPINFO.de:
Am heutigen Tage jährt sich der Anschlag auf ein von Türken bewohntes Haus in Mölln zum 20. Mal. Die Medien tun so, als ob es eine unbestreitbare Tatsache sei, daß „Rechtsradikale“ das Verbrechen begangen hätten. Sie profitieren davon, daß viele der damaligen Tatsachen in Vergessenheit geraten sind. Deshalb wollen wir die Erinnerung nun ein wenig auffrischen.
Noch am Abend des Brandes kam es zu ersten linken Demonstrationen, die sich schnell zu einer Massenhysterie ausweiteten. Neonazis mussten es gewesen sein. Beweise für diese Behauptung hatte man nicht, aber das war egal. Eine gigantische Kampagne gegen Rechts setzte ein. Auch das Ausland stand Kopf.
Die israelische Regierung verlangte von der Bundesregierung, bestehende Gesetze in aller Schärfe anzuwenden und gegebenenfalls neue zu erfinden. Die Türkei forderte, Deutschland solle Neonazis besser bekämpfen – und Kurden, wenn man schon mal dabei war. Die türkische Zeitung Bugün titelte in 10 Zentimeter hohen Lettern: „Deutsches Schwein!“ „Gestern haben sie Juden und Demokraten verbrannt, heute gehen sie auf Türken los.“ Türkische Unternehmer drohten mit Steuerboykott.
In Schleswig-Holstein wurden alle Flaggen auf Halbmast gesetzt. Als ständige Übung auch für deutsche Mordopfer hat sich das leider nicht durchgesetzt. Der evangelische Bischof für Holstein-Lübeck Kohlwaage rief die Christen Nordelbiens auf, brennende Kerzen in die Fenster zu stellen. Von der Landesregierung wurden 50.000 D-Mark Belohnung zur Ergreifung der Täter ausgesetzt. Man hatte sich so auf einen rechtsradikalen Anschlag festgelegt, daß alles andere extrem peinlich geworden wäre.
Ein Beispiel: Ein halbes Jahr später, am 18.06.1993, berichtete die kürzlich erfreulicherweise eingegangene Lizenzzeitung „Frankfurter Rundschau“ unter der Überschrift „Mahndemonstration im Gallus fällt aus“ von einem Brand in einem von Ausländern bewohnten Haus im Frankfurter Stadtteil Gallus. Sofort war eine Bürgerversammlung zum Thema „Wie schützen wir unseren Stadtteil gegen rechtsradikale Angriffe“ einberufen worden. Unter der Führung des Pfarrers der örtlichen Versöhnungsgemeinde liefen Gutmenschen Streife und schützten Moscheen. Leider stellte sich dann heraus, daß eine Jordanierin das Gebäude angezündet hatte. Die geplante Mahn- und Protestdemo mußte abgesagt werden, denn schlimm ist ein Feuer nur, wenn Rechtsradikale es gelegt haben.
Von denen fand sich in Mölln zunächst keine Spur. Stattdessen kam heraus, daß der Sprecher der türkischen Opferhinterbliebenen, Faruk A., nicht direkt ein Heiliger war. Gegen ihn und seinen Bruder Ahmed sei eine feste Akte angelegt worden, so lauteten Presseberichte, was normalerweise nur bei Tätern erfolgt, gegen die innerhalb von 3 Jahren wegen mehr als 10 Straftaten ermittelt wird. Gerüchte breiteten sich aus, es könne sich auch um eine innertürkische Auseinandersetzung handeln. Faruk A. beschwerte sich bitter, er sei von Polizisten nach Mafiaverbindungen gefragt worden.
Linke und Medien wurden langsam nervös. Zu den Spekulationen, rivalisierende Drogenbanden stünden hinter dem Verbrechen, wurde der Schriftsteller Gabriel Laub am 26.11.1992 mit den Worten zitiert: „Allein die Tatsache, daß wir in einem Klima leben, in dem Nazis so etwas getan haben könnten, macht die Ereignisse schrecklich genug.“
Das sah verdammt nach Zurückrudern aus. Laub muß das schreckliche Klima übrigens nicht mehr ertragen. Er starb 1998, ganz ohne rechtsradikales Zutun.
Am 27.11.1992 erschien im Hamburger Abendblatt ein sehr kleinlauter Kommentar aus der Feder eines Herbert Wessels, Überschrift: Was wissen wir?
„Auch wenn die Morde auf ein ganz anders Konto als der rechten gingen, blieben es Morde, vor deren Opfern wir uns verneigen,“ hieß es da trotzig, und weiter: „Und es gäbe keinerlei Grund, die Abscheu und Empörung, die Haß und Gewalt gegen Ausländer in diesem Land hervorrufen, auch nur um ein Jota zu relativieren.“
Ratlos standen die Betroffenen mit ihren Kerzen auf der Straße herum. Jetzt mussten aber rechte Täter her. Wann würde der Polizeiapparat endlich liefern?
Er lieferte, wenn auch keine Sachbeweise. Fingerabdrücke am Tatort, Spuren von Brandbeschleunigern an den Sachen der Verdächtigen, all das gab es nie. Auch keine Zeugen.
Aber Geständnisse bekommt man immer, wenn man nur will. Der 19-jährige Lars C. und der 25-jährige Michael P., beide mit dem gewünschten rechten Hintergrund, wurden verhaftet und durch die Verhörmühle gedreht.
Lars C. gab an, daß er während der Verhöre eine Augenbinde tragen musste. Trotzdem brach er nicht zusammen und beteuert bis heute seine Unschuld. Michael P wurde, wie er berichtete, erbarmungslosen Dauerverhören unterworfen. 20-25 Stunden in 3 Tagen. Schließlich hielt er den Druck nicht aus und unterschrieb alles, was man ihm vorlegte. Er widerrief sofort, nachdem die Geständnisspezialisten von ihm abgelassen hatten. Das nützte ihm aber überhaupt nichts. Er verlangte mehrfach nach einem Rechtsanwalt, als er von der Polizei und später vom Ermittlungsrichter vernommen wurde. Er bekam aber keinen. Linke Organisationen hatten alle Rechtsanwälte Schleswig-Holsteins aufgerufen, die Angeklagten nicht zu verteidigen. Der Aufruf wurde befolgt, bis P. einen Pflichtverteidiger zur Seite gestellt bekam, der ihn zwei Mal während der sechsmonatigen U-Haft besuchte. Angesichts einer Mordanklage! Im Prozeß saß dieser Advokat meist untätig herum, so daß sich Beobachter fragten, wann er denn endlich mit der Verteidigung beginnen wolle.
Die Verhandlung selbst war eine Farce. Wer sich ein Bild davon machen will, dem sei der Artikel „Eine Tat ohnegleichen“ von Gisela Friederichsen  empfohlen, der im „Spiegel“-Heft 22/1993 erschien und im Internet zu finden ist.
Der bekannte Münchner Rechtsanwalt Rolf Bossi, der schließlich Lars C. vertrat, legte sein Mandat nieder, da wegen des öffentlichen Drucks eine Verteidigung aussichtslos sei.
Das Gericht sei entschlossen, seinen Mandanten zu verurteilen.
Am 05.06.1993 schrieb das Hamburger Abendblatt: „Auch ohne Bossi hält C. seine Version von einem unter Druck und Panik erfundenen Geständnis durch. Seine Unerschütterlichkeit weckt bei dem einen oder anderen Prozeßbeobachter die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung. Und wenn er es wirklich nicht war?
Solche Zweifel fochten das Gericht nicht an, obwohl sich herausstellte, daß ein 55-facher Brandstifter, der für seine Taten zu 8 Jahren Jugendstrafe verurteilt worden war, unmittelbar in der Nähe des Tatorts wohnte. Einer der Anwälte wies darauf hin, daß es zwischen dem Möllner Brand und den von diesem Kriminellen gelegten Feuern zahlreiche Parallelen gab. In das Konzept der Justiz paßte das nicht, da der Feuerteufel wohl unpolitisch war. Unschuldsvermutung hin oder her, man brauchte eine Verurteilung nationaler Schuldiger.
Und sie wurde auch ausgesprochen. Lebenslänglich für P., die maximale Jugendstrafe für C.
Alles nur aufgrund eines unter dubiosen Umständen herausgepressten Geständnisses.
Man konnte schon froh sein, daß sich Faruk A. nicht mit seiner Forderung durchgesetzt hatte, Michael P. auf den elektrischen Stuhl zu setzen.
Bis heute wissen wir nicht, wer den Brand wirklich zu verantworten hat. Seit Mölln ist aber klar, wie weit die BRD-Justiz zu gehen bereit ist, wenn politische Interessen im Spiel sind.
Wichtig war, daß alle jubelten, an deren Wohlwollen dem System gelegen war. Die Türkei und die türkischen Lobbyverbände in Deutschland, die Presse, die Parteien und nicht zuletzt der Nebenklägervertreter Ströbele, dessen Auftreten die „Spiegel“-Journalistin Friedrichsen so beschreibt: „Er ist nicht nur Vertreter der Nebenklage, er ist Ankläger vom Scheitel bis zur Sohle. Die Lust, einmal anklagen zu dürfen, hat ihn im Griff. Er schlürft die Bewunderung des jungen, jung machenden Publikums im Saal. Noch einmal darf er kämpfen gegen den rechten Feind, noch einmal bekennen.“
All dies lässt für den NSU-Prozeß gegen Beate Zschäpe und die anderen Angeklagten nichts Gutes erwarten. Ein faires Verfahren schon gar nicht.
Nachtrag: Am 23.12.1992 fanden Polizisten bei einer Hausdurchsuchung einen Fernseher, einen Videorekorder und Schmuck aus der Möllner Brandruine. Aasgeier hatten das Haus geplündert. Es waren keine deutschen Neonazis. Sondern rumänische Asylanten.

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